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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Sicherheitshinweis:
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweise können unter www.eda.admin.ch abgerufen oder bei uns bezogen werden.
1. Vertragsabschluss
1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Lohri Reisen ein Vertrag zustande. Damit ergeben sich für Sie und Lohri Reisen bestimmte Rechte und Pflichten.
1.2 Sie können sich auch provisorisch anmelden. In diesem Fall nehmen wir Ihre provisorische Anmeldung bis zu einem bestimmten Datum, welches wir mit Ihnen vereinbaren, entgegen, ohne dass Sie zur Reise verpflichtet werden.
2. Reisepreis / Zahlungskonditionen
2.1 Der Reisepreis ist bei der betreffenden Reise im Programm vermerkt. Die Zahlungsfristen für die An- und Schlusszahlung ersehen Sie auf der Rechnung.
2.2 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind barzahlungspflichtig.
2.3 Die Reisedokumente werden ca. 3 Wochen vor Abreise versandt, sobald der gesamte Reisebetrag bezahlt ist. Nicht rechtzeitig erfolgte Zahlung ermächtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.
2.4 In Ausnahmefällen müssen wir uns vorbehalten, die im Reiseprogramm angegebenen Preise zu erhöhen, jedoch nur, wenn die Erhöhungen bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt waren. Dies betrifft
  • Tarifänderungen von Transportunternehmungen (z.B. Treibstoffzuschläge, Sicherheitsgebühren)
  • neu eingeführte Taxen (z.B. Flughafentaxen)
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer, Visagebühren)
  • Wechselkursänderungen
  • In diesem Fall werden wir Sie spätestens bis 3 Wochen vor Abreise orientieren. Sofern die Erhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Reisebetrages beträgt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden Ihnen die geleisteten Zahlungen umgehend rückerstatten.
    3. Rücktrittsbedingungen
    3.1 Falls Sie eine fest gebucht Reise annullieren, müssen Sie uns dies schriftlich unter Angabe des Grundes mitteilen.
    3.2 Wenn Sie die Reise nicht antreten, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- pro Person, jedoch maximal Fr. 200.- pro Auftrag und zusätzlich allfällige Telefon- und Faxgebühren.
    3.3 Bei Reisen in der Schweiz werden bei einem Rücktritt später als 28 Tage vor Abreise, sofern Sie nicht durch eine Annullierungskosten-Versicherung gedeckt sind, zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Kosten in Prozenten des gesamten Reisebetrages erhoben:
  • 27 - 15 Tage vor Abreise 20%
  • 14 -   8 Tage vor Abreise 50%
  •   7 -   0 Tage vor Abreise 100%
  • 3.4 Bei internationalen Pauschalreisen werden bei einem Rücktritt später als 91 Tage vor Abreise, sofern Sie nicht durch eine Annullierungskosten-Versicherung gedeckt sind, zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Kosten in Prozenten des gesamten Reisebetrages erhoben:
  • 90 - 46 Tage vor Abreise 50%
  • 45 -   0 Tage vor Abreise 100%
  • 3.5 Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen zur Abreise werden 100% des Arrangementspreises belastet. Verpasst ein Passagier das Transportmittel, so entfällt für Lohri Reisen jede Beförderungspflicht.
    3.6 Sollten Sie an einer Reise verhindert sein, so kann eine Ersatzperson die Reise für Sie antreten. Bedingung ist jedoch, dass die Ersatzperson bereit ist, die mit Ihnen vereinbarten Bedingungen zu übernehmen und die besonderen Reiseerfordernisse (Pass,Visa, Impfvorschriften) erfüllt. Diese Person und Sie haften uns solidarisch für die Zahlung des Reisebetrages.
    3.7 Bei allen Pauschalreisen ist der Abschluss einer Annullierungs- und Extrarückreisekosten-Versicherung der MobiTour obligatorisch und wird in Rechnung gestellt. Wenn Sie bereits eine solche Versicherung besitzen, können Sie bei der Buchung auf den Abschluss unserer Versicherung schriftlich verzichten. Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit und die Versicherungssumme Ihrer Versicherung.
    3.8 In allen Fällen kann Ihnen Lohri Reisen bei vorzeitigem Abbruch der Reise den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Hingegen werden wir allfällige von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten. Wir machen aber ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Bearbeitungsgebühr durch die Versicherung nicht immer gedeckt ist.
    4. Haftung
    4.1 Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen eine fachmännische Organisation und Durchführung der Reise, eine sorgfältige Überwachung der an der Reise beteiligten Unternehmen und eine korrekte Prospektbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses. Wir verpflichten uns, Ihre Reise mit allen erforderlichen Leistungen gemäss Reiseausschreibung im Rahmen der Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln.
    4.2 Lohri Reisen entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten, sofern es nicht möglich war, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Haftung beschränkt sich jedoch auf den unmittelbaren Schaden.
    4.3 Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen, Einwirkungen höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, können wir keine Haftung übernehmen.
    4.4 Für Ausflüge oder Veranstaltungen, welche Sie unterwegs ohne Vermittlung von Lohri Reisen buchen, können wir keine Verantwortung übernehmen.
    4.5 Lohri Reisen übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von Lohri Reisen oder einem von Lohri Reisen beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wurde, unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an Lohri Reisen abtreten.
    4.6 Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie in Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
    4.7 Wir sind Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer einbezahlten Beträge.
    5. Programmänderungen
    5.1 Lohri Reisen behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorherge-sehene Umstände dies erfordern.
    5.2 Wenn eine Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abgesagt oder abgebrochen werden muss, wird Ihnen der Reisebetrag rückerstattet. Die bereits erbrachten Leistungen werden von der Rückerstattung in Abzug gebracht. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
    5.3 Für jede Reise gilt eine Mindestbeteiligung, die unterschiedlich sein kann. Wird für die Reise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Lohri Reisen berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu annullieren. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein Ersatzprogramm anzubieten. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
    6. Pass, Visa, Impfungen
    6.1 Das vorliegende Reiseprogramm enthält alle Angaben zu den Pass- und Visa-Vorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise zu beachten sind und zwar auf den Stand der Drucklegung des Reiseprogrammes. Allfällig danach eintretende Änderungen werden wir Ihnen so rasch wie möglich mitteilen.
    6.2 Alle Angaben gelten für Staatsbürger der Schweiz. Über die geltenden Einreise-Bestimmungen für Bürger anderer Staaten informieren wir Sie, sofern Sie dies wünschen.
    6.3 Der Reiseteilnehmer ist selbst verantwortlich für die Mitnahme der nötigen Reisedokumente. Lohri Reisen lehnt jegliche Haftung ab für Kosten, welche wegen vergessener Dokumente entstehen können. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.
    7. Wertgegenstände auf der Reise
    Für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw. während der Reise sind Sie selbst verantwortlich. In den Hotels können Sie diese Gegenstände im Safe deponieren. Weder Lohri Reisen noch Hotels oder Transportunternehmungen haften für liegengelassene oder gestohlene Wertsachen in Zimmern oder Beförderungsmitteln.
    8. Beanstandungen
    Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserem Reiseleiter oder direkt unserem Büro schriftlich mitteilen. Ihre Beanstandung muss spätestens 10 Tage nach Beendigung der Reise schriftlich eingereicht werden. Nachher erlischt jeglicher Schadenanspruch.
    9. Ombudsman
    Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche anrufen. Er ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet:
    Ombudsman der Schweizer Reisebranche
    Postfach
    4601 Olten
    10. Gerichtsstand
    Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Lohri Reisen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Lohri Reisen können nur an seinem Sitz in Brig angebracht werden.
    Mitglied des
    Schweizerischen Reisebüro-
    Verbandes
      REISEGARANTIE